Einbürgerung · 8 Min. Lesezeit

Einbürgerung: Welche Unterlagen aus der Türkei Sie brauchen – Liste und Tipps

Sie leben in Deutschland und möchten sich einbürgern lassen. Ein Teil der Akte kommt aus Deutschland: Gehaltsnachweise, Sprachzertifikat, Testbescheinigung. Der andere Teil aus dem türkischen Personenstandsregister: Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden. Wir zeigen anhand aktueller Unterlagenlisten, was woher kommt und welche Fehler bei türkischen Urkunden am häufigsten passieren.

Ahmet Taşer, Vereidigter Übersetzer Deutsch–Türkisch · Veröffentlicht:

Kurze Antwort

Für die Einbürgerung brauchen Sie in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, den Einbürgerungstest und einen gesicherten Lebensunterhalt; die dreijährige „Turbo-Einbürgerung“ wurde 2025 abgeschafft. Die Gebühr beträgt 255 € für Erwachsene und 51 € für minderjährige Kinder ohne Einkommen. Aus der Türkei werden Geburtsurkunde (vorrangig mehrsprachig, Formül A), Heiratsurkunde (Formül B) und gegebenenfalls das rechtskräftige Scheidungsurteil verlangt. Seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich.

Zuletzt aktualisiert:

Unterlagen aus der Türkei für die Einbürgerung

Die Einbürgerung richtet sich nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts, und die verlangten Unterlagen unterscheiden sich je nach Land und Kommune. Dieser Ratgeber beruht auf der Unterlagenliste der Stadt Speyer (Stand 09/2026), dem Merkblatt der Stadt Stuttgart zu § 10 StAG und den FAQ des Regierungspräsidiums Gießen. Fordern Sie vor dem Antrag immer die Liste Ihrer eigenen Behörde an.

Voraussetzungen 2026

  • —Fünf Jahre Aufenthalt: rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren. Die 2024 eingeführte Einbürgerung nach drei Jahren wurde mit der zum 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen Änderung wieder abgeschafft.
  • —Deutschkenntnisse: mindestens Niveau B1 (Zertifikat, deutscher Schul- oder Berufsabschluss).
  • —Einbürgerungstest: „Einbürgerungstest“ oder „Leben in Deutschland“; bestimmte deutsche Schulabschlüsse ersetzen den Test.
  • —Lebensunterhalt: Sicherung des eigenen Unterhalts und des Unterhalts der Angehörigen.
  • —Mehrstaatigkeit: Seit dem 27. Juni 2024 lässt das deutsche Recht mehrere Staatsangehörigkeiten grundsätzlich zu. Zu den Folgen für die türkische Staatsangehörigkeit fragen Sie die türkischen Behörden.

Unterlagen aus der Türkei

Die meisten „Personenstandsurkunden“ der Unterlagenlisten stammen aus dem türkischen Register:

UnterlageTürkisches DokumentHinweis
GeburtsurkundeFormül A (internationale Geburtsurkunde)Laut Speyer bei Geburt im Ausland vorrangig mehrsprachig
HeiratsurkundeFormül BFür die jetzige und frühere Ehen
ScheidungsurteilUrteil mit Rechtskraftvermerk (kesinleşme şerhi)Ausländische Scheidungen mit Rechtskraftnachweis und Übersetzung
Sterbeurkunde des EhegattenFormül CBei Verwitweten
Geburtsurkunden der KinderFormül AKinder unter 16 können miteingebürgert werden

Apostille und Übersetzung

Bereiten Sie Formül A, B und C für die Verwendung in Deutschland mit Apostille vor. Gerichtsentscheidungen brauchen Rechtskraftvermerk und Apostille. Laut Speyer benötigen mehrsprachige internationale Urkunden in der Regel keine Übersetzung; andere fremdsprachige Unterlagen werden mit deutscher Übersetzung vorgelegt. Die Form der Übersetzung legt Ihre Behörde fest – fragen Sie vorher nach.

Original oder Kopie?

Die Behörden handhaben das unterschiedlich: Speyer verlangt zunächst Kopien und die Originale erst zum Termin; laut den FAQ aus Hessen sind bei Antragstellung alle Unterlagen im Original vorzulegen. Schicken Sie Originale nicht per Post, sondern bringen Sie sie zum Termin mit.

Unterlagen aus Deutschland

  • —Gültiger Pass und Aufenthaltstitel (Kopie, Original zum Termin)
  • —Biometrisches Lichtbild
  • —B1-Nachweis und Bescheinigung über den Einbürgerungstest
  • —Einkommensnachweise: letzte drei Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung; bei Selbstständigen Steuerbescheide
  • —Aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
  • —Nachweise zu Miete bzw. Wohnkosten (je nach Behörde)

Auf Anforderung: Lebenslauf

Manche Behörden verlangen einen tabellarischen, andere einen handschriftlichen Lebenslauf. Wie Sie Schul- und Berufsjahre in der Türkei darstellen, lesen Sie in unserem Ratgeber Lebenslauf für die Einbürgerung.

Kosten und Ablauf

PunktInformation
Gebühr255 € für Erwachsene; 51 € für minderjährige Kinder ohne Einkommen (auch bei Ablehnung)
ZuständigEinbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts
EinkommensgrenzeKeine feste Grenze; der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln gesichert sein

Nach der Einbürgerung

Als Deutsche oder Deutscher können Sie Ihre Geburt und Ehe aus der Türkei im deutschen Personenstandsregister nachbeurkunden lassen und erhalten dann deutsche Urkunden. Mehr dazu: Nachbeurkundung der Geburt und Nachbeurkundung der Ehe.

Namensabweichungen

Weichen Namen in türkischen und deutschen Dokumenten voneinander ab (etwa durch ş, ğ, ı oder einen Ehenamen), erklären Sie das im Antrag. Ein vollständiger Nüfus-Registerauszug zeigt Namensänderungen.

Häufige Fehler

  • —Nur einen e-Devlet-Ausdruck statt der internationalen Geburtsurkunde (Formül A) einreichen
  • —Das Scheidungsurteil einer früheren Ehe ohne Rechtskraftvermerk vorlegen
  • —Die Apostille vergessen – die Urkunde muss dann erneut in der Türkei bearbeitet werden
  • —Annehmen, die Einbürgerung nach drei Jahren gelte noch
  • —Sich nach der Liste einer anderen Stadt richten statt nach der eigenen Behörde

So helfen wir Ihnen dabei

Wir beschaffen die türkischen Urkunden, während Sie in Deutschland bleiben: Formül A, B und C, Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, vollständige Nüfus-Registerauszüge. Die Apostille erledigen wir in der Türkei und senden Ihnen alles zu.

Die Form der Übersetzung legt Ihre Behörde fest; auf Wunsch übertragen beeidigte Übersetzer die Urkunden entsprechend ins Deutsche. Beratung auf Deutsch, kostenlose Erstberatung.

Beratung auf Deutsch · kostenlose Erstberatung

Häufige Fragen

Welche Unterlagen aus der Türkei brauche ich für die Einbürgerung?+

In der Regel Formül A (Geburt), Formül B (Ehe), gegebenenfalls das rechtskräftige Scheidungsurteil und die Geburtsurkunden der Kinder – für Deutschland mit Apostille.

Wie viele Jahre Aufenthalt sind nötig?+

In der Regel fünf Jahre. Die Einbürgerung nach drei Jahren wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft.

Was kostet die Einbürgerung?+

255 € pro Erwachsenem, 51 € für ein minderjähriges Kind ohne Einkommen. Die Gebühr fällt auch bei Ablehnung an.

Muss ich die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben?+

Seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit nach deutschem Recht grundsätzlich möglich. Zu den Folgen in der Türkei fragen Sie die türkischen Behörden.

Muss Formül A übersetzt werden?+

Laut Speyer brauchen mehrsprachige internationale Urkunden in der Regel keine Übersetzung. Maßgeblich ist Ihre Behörde.

Soll ich Originale per Post schicken?+

Nein. Behörden verlangen meist zuerst Kopien und sehen die Originale beim Termin.

Wo stelle ich den Antrag?+

Bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts; in kleineren Gemeinden oft beim Landkreis.