Urkunden · 7 Min. Lesezeit

Nachbeurkundung einer Geburt in der Türkei: deutsche Geburtsurkunde für Eingebürgerte

Sie sind in der Türkei geboren und heute Deutsche oder Deutscher? Oder ist Ihr deutsches Kind in der Türkei zur Welt gekommen? Dann können Sie die Geburt im deutschen Geburtenregister nachbeurkunden lassen und erhalten eine deutsche Geburtsurkunde. Die türkische Urkunde muss dann nicht mehr bei jedem Verfahren übersetzt werden. Wir erklären Voraussetzungen, Unterlagen aus der Türkei und Gebühren.

Ahmet Taşer, Vereidigter Übersetzer Deutsch–Türkisch · Veröffentlicht:

Kurze Antwort

Die Geburt einer im Ausland geborenen Person kann nachbeurkundet werden, wenn sie bei Antragstellung Deutsche ist – durch Abstammung, Einbürgerung oder Adoption (§ 36 PStG). Eine Pflicht besteht nicht. Zuständig ist das Standesamt des Wohnorts; gab es nie einen Wohnsitz in Deutschland, das Standesamt I in Berlin. Aus der Türkei werden die Geburtsurkunde (vorzugsweise mehrsprachig, Formül A) und Unterlagen der Eltern verlangt. In Berlin kostet die Beurkundung 80 €, bei Anwendung ausländischen Rechts 160 €.

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Nachbeurkundung einer Geburt in der Türkei beim deutschen Standesamt

Die Auslandsgeburt einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann nicht in ein deutsches Register eingetragen werden. Wer aber in der Türkei geboren und später eingebürgert wurde oder als Deutscher in der Türkei geboren ist, kann den Antrag stellen. Dieser Ratgeber beruht auf § 36 Personenstandsgesetz (PStG), dem Service-Portal Berlin sowie den Informationsseiten der Landeshauptstadt München und des Standesamts Charlottenburg-Wilmersdorf.

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind die Person selbst, ihre Eltern, ihr Ehegatte oder Lebenspartner und ihre Kinder. Voraussetzung ist, dass die Person bei Antragstellung Deutsche ist. Laut Stadt München kann die Staatsangehörigkeit durch Abstammung, Einbürgerung oder Adoption erworben sein. Auch Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sind berechtigt.

Wenn Sie nur türkische Staatsangehörige sind

Das Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf stellt klar: Die Nachbeurkundung der Geburt von ausländischen Kindern ohne besonderen Status ist bei einem deutschen Standesamt nicht möglich. Die Geburt wird dann mit türkischen Urkunden (Formül A) nachgewiesen. Nach der Einbürgerung können Sie den Antrag stellen – siehe Einbürgerung: Unterlagen aus der Türkei.

Deutsche Eltern im Ausland: die Jahresfrist

Nach § 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz und den Merkblättern des Auswärtigen Amts gilt: Ist der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren und lebt er weiterhin im Ausland, erwirbt ein im Ausland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich nur, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt die Beurkundung im deutschen Geburtenregister beantragt wird. Für deutsch-türkische Familien in der Türkei ist diese Frist entscheidend; klären Sie Ihren Fall mit der deutschen Auslandsvertretung in der Türkei.

Was bringt die Nachbeurkundung?

Laut Service-Portal Berlin kann das deutsche Standesamt danach eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen; Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen künftig. Nach Angaben der Stadt München sind diese Urkunden in Deutschland für und gegen jedermann beweiskräftig.

Ist sie Pflicht?

Nein, eine generelle Pflicht besteht nicht. Das Berliner Portal weist aber darauf hin: Wer in Deutschland lebt und keine Nachbeurkundung beantragt, muss die Geburt trotzdem im Melderegister erfassen lassen.

Welches Standesamt ist zuständig?

  1. Das Standesamt am inländischen Wohnsitz der Person.
  2. Fehlt dieser, das Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers.
  3. Besteht derzeit kein Wohnsitz in Deutschland, das Standesamt des letzten inländischen Wohnsitzes.
  4. Gab es nie einen Wohnsitz in Deutschland, das Standesamt I in Berlin.

Benötigte Unterlagen

UnterlageTürkisches DokumentHinweis
Geburtsurkunde der PersonFormül AFür Deutschland mit Apostille
Geburtsurkunden der ElternFormül A oder deutsche GeburtsurkundeJe nach Geburtsort
Heiratsurkunde der ElternFormül BFalls vorhanden
Vaterschaftsanerkennung, SorgeerklärungEntsprechende Entscheidung oder UrkundeFalls vorhanden
AusweisdokumentePass oder PersonalausweisEltern und Antragsteller

Original, Übersetzung und Apostille

Laut Service-Portal Berlin sind die Nachweise im Original oder als beglaubigte Ablichtung beizufügen; einfache oder elektronische Kopien werden nicht akzeptiert. Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Apostille oder Legalisation. Nach Angaben der Stadt München genügt bei mehrsprachigen Urkunden die mehrsprachige Form. Die Form der Übersetzung legt Ihr Standesamt fest.

Gebühren

StadtGebühr
BerlinBeurkundung 80 €; bei Anwendung ausländischen Rechts 160 €; erste Geburtsurkunde 12 €, jede weitere gleichzeitig 6 €
MünchenJe nach Aufwand 70–140 €
Dauer

Eine feste Bearbeitungszeit nennen die Quellen nicht; sie hängt vom Einzelfall ab. Das Standesamt informiert nach dem ersten Kontakt.

Häufige Fehler

  • —Den Antrag stellen, solange man nur türkische Staatsangehörige ist
  • —Einfache Kopien einreichen statt Original oder beglaubigter Ablichtung
  • —Bei Formül A die Apostille vergessen
  • —Die Heiratsurkunde der Eltern nicht beilegen
  • —Ohne Nachbeurkundung die Geburt nicht im Melderegister erfassen lassen

So helfen wir Ihnen dabei

Wir beschaffen die türkischen Unterlagen für die Nachbeurkundung, während Sie in Deutschland bleiben: Formül A und Formül B mit Apostille, vollständige Nüfus-Registerauszüge, Vaterschafts- und Sorgerechtsentscheidungen.

Verlangt das Standesamt eine Übersetzung, übertragen beeidigte Übersetzer die Urkunden ins Deutsche. Beratung auf Deutsch, kostenlose Erstberatung.

Beratung auf Deutsch · kostenlose Erstberatung

Häufige Fragen

Kann ich meine Geburt in der Türkei in Deutschland nachbeurkunden lassen?+

Ja, wenn Sie bei Antragstellung Deutsche sind – durch Abstammung, Einbürgerung oder Adoption.

Geht das auch nach der Einbürgerung?+

Ja. Laut Stadt München können auch Eingebürgerte die Nachbeurkundung beantragen.

Ist die Nachbeurkundung Pflicht?+

Nein. Wer in Deutschland lebt, muss die Geburt aber im Melderegister erfassen lassen.

Welche türkische Urkunde brauche ich?+

Für die Geburt vorzugsweise Formül A mit Apostille, dazu Unterlagen der Eltern.

Was kostet die Nachbeurkundung?+

In Berlin 80 €, bei Anwendung ausländischen Rechts 160 €; in München 70–140 €.

Wohin wende ich mich ohne Wohnsitz in Deutschland?+

An das Standesamt I in Berlin.

Was erhalte ich danach?+

Eine deutsche Geburtsurkunde; Übersetzungen und Beglaubigungen der türkischen Urkunde entfallen künftig.