Visum · 8 Min. Lesezeit

Familiennachzug aus der Türkei: türkische Unterlagen und A1-Sprachnachweis

Sie leben in Deutschland und möchten Ihren Ehepartner oder Ihr Kind aus der Türkei nachholen. Der größte Teil der Akte besteht aus türkischen Urkunden – schon ein fehlendes Dokument verzögert das Verfahren. Wir erklären anhand des Merkblatts der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei, welche Unterlagen nötig sind und wann der Sprachnachweis entfällt.

Ahmet Taşer, Vereidigter Übersetzer Deutsch–Türkisch · Veröffentlicht:

Kurze Antwort

Für den Ehegattennachzug verlangt werden: Reisepass, biometrisches Foto, Formül B (internationaler Heiratsregisterauszug), ein vollständiger Nüfus-Registerauszug mit allen Einträgen im Feld „Düşünceler“, die höchstens sechs Monate alte Meldebestätigung des Ehepartners in Deutschland und ein höchstens zwölf Monate altes A1-Zertifikat. Vorzulegen sind Originale und je zwei Kopien, türkische Urkunden mit deutscher Übersetzung. Bei früheren Scheidungen: Urteil mit Rechtskraftvermerk, Apostille und Übersetzung. Für Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte und bestimmter Fachkräfte-Titel entfällt der Sprachnachweis.

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Unterlagen für den Familiennachzug aus der Türkei

Der Familiennachzug ist ein nationales Visum (D-Visum), mit dem Ehegatten oder minderjährige Kinder zu einem in Deutschland lebenden Familienmitglied ziehen. Den Antrag stellt der Ehepartner oder das Kind in der Türkei – die Unterlagen kommen aber teils aus Deutschland, teils aus der Türkei. Die folgende Übersicht beruht auf dem Merkblatt Ehegattennachzug der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und auf § 30 Aufenthaltsgesetz.

Unterlagen für den Ehegattennachzug

Laut Merkblatt sind alle Unterlagen im Original mit je zwei Kopien vorzulegen. Türkischen Urkunden ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

Unterlagen des Antragstellers in der Türkei

  • —Online ausgefülltes Antragsformular und gültiger Reisepass (mit Kopie)
  • —Biometrisches Foto 35 × 45 mm
  • —Formül B (internationaler Heiratsregisterauszug)
  • —Vollständiger Nüfus-Registerauszug (tam tekmil vukuatlı nüfus kayıt örneği) mit allen Einträgen im Feld „Düşünceler“; der Ausdruck aus e-Devlet mit Barcode ersetzt das Original
  • —Original des A1-Zertifikats, höchstens zwölf Monate alt

Unterlagen des Ehepartners in Deutschland

  • —Kopie von Pass oder Personalausweis, bei Ausländern auch des Aufenthaltstitels
  • —Meldebestätigung, nicht älter als sechs Monate

Frühere Ehen und Scheidungen

War einer der Ehepartner bereits verheiratet, ist das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Apostille und Übersetzung vorzulegen; ausländische Entscheidungen müssen gegebenenfalls anerkannt sein. Zur Anerkennung einer deutschen Scheidung in der Türkei lesen Sie unseren Ratgeber Deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen.

Lebensunterhalt und Wohnraum

Lebt der Ehepartner in Deutschland als Ausländer, werden in der Regel ausreichendes Einkommen, Wohnraum und Krankenversicherung verlangt. Beim Nachzug zu Deutschen wird die Lebensunterhaltssicherung in der Regel nicht verlangt; die Ausländerbehörde wird im Verfahren beteiligt.

Zusätzliche Unterlagen für Kinder

  • —Formül A (internationale Geburtsurkunde)
  • —Nüfus-Registerauszug mit deutscher Übersetzung
  • —Sorgerechtsentscheidung (falls vorhanden) mit Apostille und Übersetzung
  • —Notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils, wenn das Kind nur zu einem Elternteil zieht
  • —Nachweis der Krankenversicherung

Ist der A1-Nachweis abgeschafft?

Nein, die Grundregel gilt weiter: Nachziehende Ehegatten müssen sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Das Merkblatt nennt als Beispiele „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts und „Grundstufe Deutsch 1“ des ÖSD; vorzulegen ist das Original, höchstens zwölf Monate alt.

Wann der Sprachnachweis entfällt

§ 30 Abs. 1 Satz 3 AufenthG sieht Ausnahmen vor. Die wichtigsten:

  • —Der Ehepartner in Deutschland besitzt eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder einen Titel als Fachkraft, etwa nach § 18a oder § 18b
  • —Der nachziehende Ehegatte kann wegen Krankheit oder Behinderung keine Deutschkenntnisse nachweisen
  • —Beim Ehegatten besteht ein erkennbar geringer Integrationsbedarf
  • —Der Spracherwerb vor der Einreise ist aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht möglich oder nicht zumutbar
Wichtig

Ob eine Ausnahme vorliegt, entscheidet die Auslandsvertretung. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, sollte die Gründe belegen – sonst das A1-Zertifikat vorbereiten.

Ablauf des Antrags

  1. Antragsformular online ausfüllen und Termin buchen.
  2. Türkische Urkunden aktuell beschaffen; Unterlagen des Ehepartners aus Deutschland anfordern.
  3. Türkische Urkunden ins Deutsche übersetzen lassen; Originale und je zwei Kopien vorbereiten.
  4. Beim Termin Unterlagen vorlegen und die Visumgebühr zahlen (in der Regel 75 €, für Minderjährige ermäßigt).
  5. Die Auslandsvertretung entscheidet nach Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland.

Häufige Fehler

  • —Einen gekürzten Nüfus-Registerauszug ohne vollständiges Feld „Düşünceler“ einreichen
  • —Ein über zwölf Monate altes A1-Zertifikat oder nur eine Kopie vorlegen
  • —Eine über sechs Monate alte Meldebestätigung schicken
  • —Ein Scheidungsurteil ohne Rechtskraftvermerk einreichen
  • —Beim Kindernachzug die Zustimmung des anderen Elternteils vergessen

So helfen wir Ihnen dabei

Während Sie in Deutschland bleiben, beschaffen wir die türkischen Urkunden: vollständigen Nüfus-Registerauszug, Formül A und Formül B, Urteile mit Rechtskraftvermerk. Wir erledigen die nötigen Beglaubigungsschritte, und beeidigte Übersetzer übertragen alles ins Deutsche.

Wir gleichen Ihre Akte mit dem Merkblatt ab und schließen Lücken vor dem Termin. Beratung auf Deutsch, kostenlose Erstberatung.

Beratung auf Deutsch · kostenlose Erstberatung

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Familiennachzug aus der Türkei?+

Reisepass, biometrisches Foto, Formül B, vollständigen Nüfus-Registerauszug, Meldebestätigung des Ehepartners und A1-Zertifikat. Für frühere Scheidungen und für Kinder kommen weitere Unterlagen hinzu.

Ist der A1-Nachweis abgeschafft?+

Nein. Die Grundregel gilt, aber es gibt Ausnahmen, etwa für Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte oder bestimmter Fachkräfte-Titel.

Wie alt darf das A1-Zertifikat sein?+

Laut Merkblatt höchstens zwölf Monate; vorzulegen ist das Original.

Wird der e-Devlet-Ausdruck mit Barcode akzeptiert?+

Ja. Er ersetzt laut Merkblatt das Original; das Feld „Düşünceler“ muss vollständig sein.

Wie viele Kopien brauche ich?+

Originale und je zwei Kopien.

Was kostet das Visum?+

In der Regel 75 €, für Minderjährige ermäßigt.

Wer stellt den Antrag?+

Der Ehepartner oder das Kind in der Türkei bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.