Visum · 7 Min. Lesezeit
Verpflichtungserklärung für Besuch aus der Türkei: Ablauf, Unterlagen und Kosten
Sie leben in Deutschland und möchten Ihre Eltern, Geschwister oder Freunde aus der Türkei einladen. Mit „Einladung“ sind im Visumverfahren oft zwei verschiedene Dokumente gemeint: ein formloses Einladungsschreiben und die förmliche Verpflichtungserklärung der Ausländerbehörde. Wir erklären den Unterschied, den Ablauf und die Unterlagen, die Ihr Gast in der Türkei braucht.
Ahmet Taşer, Vereidigter Übersetzer Deutsch–Türkisch · Veröffentlicht:
Kurze Antwort
Die förmliche Einladung ist die Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG, ausgestellt von der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Sie kostet 29 € – auch wenn sie abgelehnt wird. Verlangt werden Einkommensnachweise; welche genau, hängt von der Stadt ab. Sie übernehmen Lebensunterhalt und Krankheitskosten des Gastes; die Haftung gilt fünf Jahre ab Einreise. Das Original geht an den Gast, der zusätzlich eine Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 € Deckung braucht.
Zuletzt aktualisiert:
Für einen Kurzbesuch aus der Türkei ist ein Schengen-Visum nötig. Der Gast muss zeigen, dass die Reisekosten gedeckt sind. Reicht sein eigenes Einkommen nicht oder reist die ganze Familie, stärkt die förmliche Verpflichtungserklärung des Gastgebers den Antrag. Dieser Ratgeber beruht auf § 68 Aufenthaltsgesetz sowie den Informationsblättern der Städte Köln und Marl zur Verpflichtungserklärung (Stand 2026).
Einladungsschreiben oder Verpflichtungserklärung?
Das Einladungsschreiben verfassen Sie selbst: wen Sie wann und wozu einladen und wo der Gast wohnt. Es ist keine rechtliche Verpflichtung.
Die Verpflichtungserklärung ist das amtliche Formular der Ausländerbehörde. Damit erklären Sie, die Kosten für Lebensunterhalt, Unterkunft, Krankheit und Pflege sowie gegebenenfalls für die Rückreise des Gastes zu tragen.
Welches Dokument brauchen Sie?
Kann der Gast die Reise selbst finanzieren, genügt oft ein Einladungsschreiben. Hat er kein oder nur geringes Einkommen – etwa Eltern im Ruhestand, Studierende oder Kinder –, ist die Verpflichtungserklärung das wichtigste Dokument im Antrag.
So erhalten Sie die Verpflichtungserklärung
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts. Manche Städte verlangen vorab ein Online-Formular.
- Legen Sie Ausweis, Einkommensnachweise und die Daten des Gastes bereit.
- Die Behörde prüft Ihre Bonität und stellt bei ausreichender Leistungsfähigkeit das Formular aus.
- Schicken Sie das Original an Ihren Gast in der Türkei; es gehört zum Visumantrag.
Unterlagen des Gastgebers
Die Liste unterscheidet sich je nach Stadt. Zwei Beispiele: Köln verlangt die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate und den letzten Kontoauszug, Marl die letzten sechs Gehaltsabrechnungen, den Arbeitsvertrag und Kontoauszüge der letzten drei Monate.
- —Reisepass, Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel
- —Bei Angestellten: Gehaltsabrechnungen und Arbeitsvertrag
- —Bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über den durchschnittlichen Nettogewinn der letzten 12 Monate
- —Bei Rentnern: Rentenbescheid
- —Nachweise über Kreditverpflichtungen und Kontoauszüge
Angaben zum Gast
Benötigt werden eine Kopie des Reisepasses, die Anschrift in der Türkei sowie Dauer und Zweck des Besuchs. Die Erklärung gilt für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Wer kann nicht einladen?
Laut den Informationsblättern können Bezieher von Leistungen nach SGB II oder SGB XII keine Verpflichtungserklärung abgeben. Im Übrigen wird die Leistungsfähigkeit im Einzelfall geprüft; feste Einkommensgrenzen sind nicht veröffentlicht.
Kosten, Gültigkeit und Haftung
| Punkt | Information |
|---|---|
| Gebühr | 29 €, auch bei Ablehnung |
| Umfang | Besuch bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen |
| Annahme durch die Auslandsvertretung | Laut Stadt Köln bis zu 6 Monate nach Ausstellung |
| Haftungsdauer | 5 Jahre ab Einreise des Gastes |
| Abgedeckte Kosten | Lebensunterhalt, Unterkunft, Krankheit und Pflege, ggf. Rückreise |
Die Verpflichtungserklärung ist keine Zusage für ein Visum. Darüber entscheidet die Auslandsvertretung; geprüft wird auch, ob der Gast fest in der Türkei verwurzelt ist.
Unterlagen Ihres Gastes in der Türkei
Die Verpflichtungserklärung ist nur ein Teil des Antrags. Für ein Schengen-Visum werden in der Regel verlangt:
- —Gültiger Reisepass, biometrisches Foto und ausgefülltes Antragsformular
- —Original der Verpflichtungserklärung oder Einladungsschreiben
- —Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 € Deckung (Art. 15 Visakodex)
- —Nachweise der Bindung an die Türkei: SGK-Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigung, Studienbescheinigung, Grundbuchauszug, Rentenbescheid
- —Bei Verwandtenbesuch: Nachweis der Verwandtschaft, zum Beispiel ein Nüfus kayıt örneği
Ob türkische Unterlagen übersetzt werden müssen, steht in der aktuellen Checkliste des zuständigen Visazentrums. Die Visumgebühr für Erwachsene beträgt 90 €.
Häufige Fehler
- —Ein formloses Einladungsschreiben für eine förmliche Verpflichtung halten
- —Nur eine Kopie schicken – die Auslandsvertretung braucht das Original
- —Die Erklärung zu früh beantragen, sodass sie beim Visumtermin zu alt ist
- —Die Reisekrankenversicherung vergessen – die Verpflichtungserklärung ersetzt sie nicht
- —Keine Nachweise über die Bindung des Gastes an die Türkei beilegen
So helfen wir Ihnen dabei
Wir beschaffen die türkischen Unterlagen Ihres Gastes, ohne dass Sie anreisen müssen: Nüfus kayıt örneği, SGK-Versicherungsverlauf und weitere Urkunden. Bei Bedarf übersetzen beeidigte Übersetzer sie ins Deutsche.
Deutsche Schreiben – etwa einen Ablehnungsbescheid – übersetzen wir ins Türkische und prüfen mit Ihnen, ob der Antrag vollständig ist. Beratung auf Deutsch, kostenlose Erstberatung.
Beratung auf Deutsch · kostenlose Erstberatung
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Besuchsvisum aus der Türkei eine Verpflichtungserklärung?+
Nicht immer. Kann der Gast die Reise selbst finanzieren, genügt oft eine Einladung. Hat er kein oder geringes Einkommen, ist die Verpflichtungserklärung entscheidend.
Was kostet die Verpflichtungserklärung?+
29 €. Die Gebühr fällt auch an, wenn die Erklärung abgelehnt wird.
Wo beantrage ich sie?+
Bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts in Deutschland.
Wie lange ist sie gültig?+
Laut Stadt Köln akzeptieren die Auslandsvertretungen sie bis zu sechs Monate nach Ausstellung. Prüfen Sie die aktuellen Regeln Ihrer Behörde und des Visazentrums.
Wie lange hafte ich?+
Fünf Jahre ab Einreise des Gastes – für Lebensunterhalt, Krankheit, Pflege und gegebenenfalls Rückreise.
Kann ich mit Bürgergeld einladen?+
Nein. Laut den Informationsblättern können Bezieher von SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen keine Verpflichtungserklärung abgeben.
Muss der Gast das Original vorlegen?+
Ja. Das Original gehört zum Visumantrag.
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