Rente · 8 Min. Lesezeit
Sozialversicherungsabkommen Deutschland–Türkei: Was es regelt und welche Unterlagen Sie brauchen
Wer in Deutschland und in der Türkei gearbeitet hat, fragt sich: Bekomme ich aus beiden Ländern Rente? Kann ich meine Beiträge zurückbekommen? Antworten gibt das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964. Wir fassen zusammen, was es regelt, was nicht und welche Unterlagen nötig sind.
Ahmet Taşer, Vereidigter Übersetzer Deutsch–Türkisch · Veröffentlicht:
Kurze Antwort
Das Abkommen umfasst Kranken- und Mutterschutz, Unfall- und Rentenversicherung, die Altershilfe für Landwirte und das Kindergeld für Arbeitnehmer – nicht aber Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Versicherungszeiten beider Länder werden für die Anspruchsvoraussetzungen zusammengerechnet, jedes Land zahlt seine eigene Rente. Die deutsche Rente wird in der Türkei in gleicher Höhe gezahlt. Türkische Staatsangehörige können nach Verlassen Deutschlands eine Beitragserstattung beantragen; damit erlöschen alle deutschen Rentenansprüche.
Zuletzt aktualisiert:
Das am 30. April 1964 unterzeichnete und 1984 durch ein Zusatzabkommen geänderte Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei bestimmt die Rechte von Millionen Menschen, die in beiden Ländern gearbeitet haben. Es beantwortet die Frage, welches Recht bei Rente, Krankenversicherung und Kindergeld gilt. Die folgenden Angaben stützen sich auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV), Germany Trade & Invest (GTAI, Stand Oktober 2026) und die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Zu jedem Thema verweisen wir auf unsere ausführlichen Ratgeber.
Was umfasst das Abkommen?
| Bereich | Vom Abkommen erfasst? |
|---|---|
| Krankenversicherung und Mutterschutz | Ja |
| Unfallversicherung | Ja |
| Rentenversicherung | Ja |
| Altershilfe für Landwirte | Ja |
| Kindergeld für Arbeitnehmer | Ja |
| Arbeitslosenversicherung | Nein – es gilt nationales Recht |
| Pflegeversicherung | Nein – es gilt nationales Recht |
Im Rahmen des Abkommens werden die Staatsangehörigen beider Länder gleichbehandelt: Türkische Staatsangehörige im deutschen und deutsche Staatsangehörige im türkischen System werden in den erfassten Bereichen wie eigene Staatsangehörige behandelt.
Rente aus beiden Ländern
Zusammenrechnung der Versicherungszeiten
Laut DRV sorgt das Abkommen dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden – bei der Prüfung der Wartezeit und der übrigen Anspruchsvoraussetzungen. So können Zeiten, die in einem Land allein nicht reichen würden, gemeinsam einen Anspruch begründen.
Jedes Land zahlt seine Rente
Die Zusammenrechnung bedeutet nicht, dass ein Land alles zahlt. Deutschland zahlt die deutsche Rente für die deutschen Zeiten, die Türkei die türkische Rente für die türkischen Zeiten. Türkische Beiträge müssen der DRV gemeldet werden; die deutsche Rente wird dadurch laut DRV nicht gemindert.
Teilrente in der Türkei
Reichen die türkischen Zeiten nicht für eine Vollrente, kommt im Rahmen des Abkommens eine Teilrente in Betracht. Die SGK nimmt Anträge auf Borçlanma, mit denen eine Teilrente zur Vollrente aufgestockt werden soll, auch über e-Devlet an.
Zusammenrechnung oder Borçlanma?
Die Zusammenrechnung macht deutsche Zeiten nicht zu türkischen Rentenzeiten; sie zählen nur für die Anspruchsvoraussetzungen. Wer deutsche Zeiten in die türkische Rente einbringen will, muss sie gegen Zahlung nachkaufen – mehr dazu im Ratgeber Auslandsborçlanma.
Deutsche Rente in der Türkei
Laut DRV wird die deutsche Rente in gleicher Höhe gezahlt, ob Sie in Deutschland oder in der Türkei wohnen. Wohnen Sie in der Türkei, nehmen die Zweigstellen der SGK Ihren Antrag entgegen; ein Antrag in einem Land gilt auch im anderen. Rentenalter und Lebensbescheinigung erklären wir im Ratgeber Deutsche Rente in der Türkei.
Beitragserstattung bei Rückkehr
Türkische Staatsangehörige, die Deutschland dauerhaft verlassen, können unter Voraussetzungen ihre Rentenbeiträge erstattet bekommen. Die DRV weist auf Folgendes hin:
- —Erstattet wird nur auf Antrag – mit dem deutsch-türkischen Formular E5816, Erläuterungen im Formular E5817.
- —Mit der Erstattung endet das Versicherungsverhältnis; alle Ansprüche erlöschen.
- —Auch Zeiten ohne Beitragszahlung, etwa Arbeitslosigkeit oder Schulausbildung, verfallen.
- —Nach § 210 SGB VI ist die Erstattung frühestens 24 Kalendermonate nach dem Ende der Versicherungspflicht möglich.
Vergleichen Sie Erstattung und Rente vor der Entscheidung – am besten an einem Beratungstag der DRV. Die Erstattung ist endgültig, eine Rente wird lebenslang gezahlt.
Entsendung in die Türkei
Nach GTAI richtet sich die Versicherungspflicht grundsätzlich nach dem Ort der Beschäftigung. Wer von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend in die Türkei entsandt wird, bleibt in Deutschland versichert. Anders als manche anderen Abkommen sieht das deutsch-türkische keine zeitliche Begrenzung der Entsendung vor; vorausgesetzt werden ein deutsches Beschäftigungsverhältnis und ein vorübergehender Aufenthalt.
Krankenversicherung und Kindergeld
Angehörige gesetzlich Versicherter in der Türkei – Ehepartner, Kinder und unter Bedingungen die Eltern – erhalten Leistungen der SGK; Details im Ratgeber Familienversicherung Türkei. Die Beträge für Kinder in der Türkei stehen im Ratgeber Kindergeld Türkei.
Welche türkischen Unterlagen brauchen Sie?
Die DRV verlangt von türkischen Versicherten den Nachweis des Geburtsdatums durch einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister; Pass oder Personalausweis reichen dafür nicht. In der Praxis ist das der Nüfus kayıt örneği. Bei Heirat und Todesfall kommen die mehrsprachigen Formüle B und C hinzu, für türkische Versicherungszeiten der SGK-Versicherungsverlauf (hizmet dökümü).
Häufige Fehler
- —Zusammenrechnung mit Übertragung verwechseln – deutsche Jahre werden so nicht zur türkischen Rente
- —Die Beitragserstattung beantragen, ohne sie mit der Rente zu vergleichen – sie ist endgültig
- —Türkische Beitragszeiten nicht an die DRV melden
- —Annehmen, dass auch Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erfasst sind
- —Das Geburtsdatum mit dem türkischen Pass nachweisen wollen
So helfen wir Ihnen dabei
Wir beschaffen die türkischen Unterlagen für Verfahren nach dem Abkommen, ohne dass Sie in die Türkei reisen müssen: Nüfus kayıt örneği, Formüle A, B und C, SGK-Versicherungsverlauf. Beeidigte Übersetzer übersetzen türkische Dokumente ins Deutsche und deutsche ins Türkische; bei Bedarf veranlassen wir die Apostille. Beratung auf Deutsch, kostenlose Erstberatung.
Über Renten-, Versicherungs- und Kindergeldansprüche entscheiden die zuständigen Träger; wir kümmern uns um Dokumente und Übersetzungen.
Beratung auf Deutsch · kostenlose Erstberatung
Häufige Fragen
Bekomme ich Rente aus Deutschland und der Türkei?+
Ja. Jedes Land zahlt für seine Zeiten; das Abkommen rechnet die Zeiten beider Länder für die Anspruchsvoraussetzungen zusammen.
Wird die deutsche Rente in der Türkei gekürzt?+
Nein. Laut DRV wird sie in gleicher Höhe gezahlt, egal ob Sie in Deutschland oder der Türkei wohnen.
Kann ich meine deutschen Rentenbeiträge zurückbekommen?+
Türkische Staatsangehörige können unter Voraussetzungen eine Beitragserstattung beantragen – frühestens 24 Monate nach Ende der Versicherungspflicht. Damit erlöschen alle deutschen Ansprüche.
Gilt das Abkommen auch für Arbeitslosengeld?+
Nein. Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind nicht erfasst; es gilt jeweils nationales Recht.
Bleibe ich bei einer Entsendung in die Türkei in Deutschland versichert?+
Ja, bei vorübergehender Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber. Eine zeitliche Höchstgrenze sieht das Abkommen nicht vor.
Welche türkische Urkunde brauche ich am häufigsten?+
Den Nüfus kayıt örneği – die DRV verlangt ihn als Nachweis des Geburtsdatums. Je nach Fall kommen Formül B, Formül C und der SGK-Versicherungsverlauf hinzu.
Passende Ratgeber und Seiten: Auslandsborçlanma · Deutsche Rente in der Türkei · Familienversicherung Türkei · Kindergeld Türkei