Krankenversicherung · 7 Min. Lesezeit

Familienversicherung Türkei: So sind Angehörige und Rentner über das Abkommen versichert

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, kann Angehörige, die in der Türkei leben, unter bestimmten Voraussetzungen mitversichern. Grundlage ist das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964. Wir erklären, wer erfasst ist, was für Rentner in der Türkei gilt und was die Debatte 2026 bedeutet.

Ahmet Taşer, Vereidigter Übersetzer Deutsch–Türkisch · Veröffentlicht:

Kurze Antwort

Ehepartner und Kinder gesetzlich Versicherter, die in der Türkei leben, erhalten über das Abkommen Leistungen der türkischen Sozialversicherung SGK; Eltern nur, wenn sie keine eigene Versicherung und kaum Einkommen haben und unterhalten werden. Es gilt türkisches Leistungsrecht, die Pflegeversicherung ist nicht erfasst. Auch Rentner mit Wohnsitz in der Türkei und ihre Familien werden so versorgt. Eine Kündigung des Abkommens ist nicht beabsichtigt.

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Familienversicherung Türkei über das Sozialversicherungsabkommen

Viele Familien leben zwischen beiden Ländern: Der Hauptversicherte arbeitet in Deutschland, Ehepartner, Kinder oder Eltern wohnen in der Türkei. Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 regelt, dass die gesetzliche Krankenversicherung diese Angehörigen unter bestimmten Bedingungen mit absichert. Die folgenden Angaben stützen sich auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2025 und auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS).

Was regelt das Abkommen?

Das Abkommen umfasst Krankenversicherung und Mutterschutz, Unfallversicherung, Rentenversicherung und das Kindergeld für Arbeitnehmer. Für die Gesundheit heißt das: Angehörige eines in Deutschland gesetzlich Versicherten, die in der Türkei wohnen, erhalten Sachleistungen der türkischen Sozialversicherungsanstalt SGK. Der Leistungskatalog richtet sich nach türkischem Recht; Selbstbeteiligungen können höher sein als in Deutschland.

Wer ist mitversichert?

Ehepartner und Kinder

Grundsätzlich zählen Ehepartner und Kinder als Familienangehörige. Sie dürfen in der Türkei nicht selbst arbeiten und nicht anderweitig versichert sein. Geschwister gehören nicht dazu, ebenso wenig mehrere Ehefrauen.

Eltern

Weil im Rahmen des Abkommens der türkische Familienbegriff gilt, können anders als in der deutschen Familienversicherung in bestimmten Fällen auch die Eltern erfasst sein.

Voraussetzungen für Eltern

  • —keine eigene Krankenversicherung
  • —kein oder nur geringes eigenes Einkommen und kein Vermögen
  • —Unterhalt durch den in Deutschland Versicherten
Warum der Unterhalt entscheidend ist

Die Mitversicherung der Eltern ist kein Automatismus. Es muss feststehen, dass der Versicherte in Deutschland ihren Lebensunterhalt trägt und sie keine eigene Absicherung haben. Deshalb kommt es auf Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis und die Lage in der Türkei an.

Wer trägt die Kosten?

Die Leistungen erbringt die SGK. Deutschland zahlt dafür eine monatliche Pauschale je Familie – unabhängig davon, wie viele Angehörige Leistungen nutzen, und nur, wenn mindestens eine Person in der Türkei betreut wird. Laut BMAS lag die Pauschale 2024 bei etwa 43 Euro im Monat. Abgewickelt wird über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA); zuständig ist die Krankenkasse des Hauptversicherten.

Nach BMAS-Angaben betraf die Regelung 2023 rund 5.000 Familien in der Türkei, mit sinkender Tendenz.

Krankenversicherung für Rentner in der Türkei

Auch Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in der Türkei und ihre Angehörigen erhalten Sachleistungen über die SGK; abgerechnet wird ebenfalls über monatliche Pauschalen je Familie. Die Pflegeversicherung ist nicht Teil des Abkommens. Wer im Alter Pflege in der Türkei erwartet, sollte das gesondert planen. Mehr zur Rentenzahlung lesen Sie im Ratgeber Deutsche Rente in der Türkei.

Antrag und Unterlagen

Wo fängt man an?

Der Weg beginnt bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland; in der Türkei registriert die SGK die Angehörigen. Welche Formulare nötig sind und bei welcher SGK-Stelle sich Ihre Angehörigen melden, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse – die Praxis kann sich unterscheiden.

Welche Nachweise können verlangt werden?

Für das Verwandtschaftsverhältnis und den Wohnsitz in der Türkei können türkische Urkunden verlangt werden. Häufig sind das:

  • —der Personenstandsauszug mit Ereignissen (vukuatlı nüfus kayıt örneği) – er zeigt Ehe, Kinder und Eltern
  • —die Wohnsitzbescheinigung (yerleşim yeri belgesi)
  • —bei Eltern Nachweise über Einkommen und fehlende eigene Versicherung

Ihre Krankenkasse kann eine deutsche Übersetzung türkischer Urkunden verlangen. Wie Sie den Registerauszug aus Deutschland bekommen, steht in unserem Ratgeber Nüfus kayıt örneği aus Deutschland.

Die Debatte 2026

2026 wurde die Familienversicherung für Angehörige in der Türkei öffentlich diskutiert. Nach dem im Mai 2026 aktualisierten Faktencheck von CORRECTIV plant die Bundesregierung, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in Deutschland ab 2028 zu ändern; Pläne zur Änderung oder Kündigung des Abkommens mit der Türkei gibt es demnach nicht. Auch das Bundestagsgutachten von 2025 hält fest, dass eine Kündigung nicht beabsichtigt ist.

Häufige Fehler

  • —Davon ausgehen, dass die Eltern automatisch mitversichert sind – Einkommen und Unterhalt werden geprüft
  • —Angehörige melden, die in der Türkei arbeiten oder selbst versichert sind
  • —Geschwister mitversichern wollen – das Abkommen erfasst sie nicht
  • —Pflegeleistungen in der Türkei erwarten – die Pflegeversicherung ist nicht erfasst
  • —Türkische Urkunden unvollständig oder ohne Übersetzung einreichen

So helfen wir Ihnen dabei

Wir beschaffen die türkischen Registerauszüge Ihrer Angehörigen, ohne dass jemand in die Türkei reisen muss: vukuatlı nüfus kayıt örneği, Wohnsitzbescheinigung und weitere Urkunden. Verlangt Ihre Krankenkasse eine Übersetzung, übersetzen beeidigte Übersetzer ins Deutsche. Beratung auf Deutsch, kostenlose Erstberatung.

Über den Leistungsanspruch entscheiden Krankenkasse und SGK; wir kümmern uns um Dokumente und Übersetzungen.

Beratung auf Deutsch · kostenlose Erstberatung

Häufige Fragen

Ist mein Ehepartner in der Türkei über meine Krankenkasse versichert?+

Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind und Ihr Ehepartner in der Türkei lebt, dort nicht arbeitet und nicht anderweitig versichert ist, erhält er über das Abkommen Leistungen der SGK.

Können meine Eltern in der Türkei mitversichert werden?+

In bestimmten Fällen ja: wenn sie keine eigene Versicherung und kaum Einkommen haben und Sie ihren Unterhalt tragen.

Sind Geschwister mitversichert?+

Nein. Geschwister zählen im Rahmen des Abkommens nicht zu den Familienangehörigen.

Ist die Behandlung in der Türkei kostenlos?+

Es gilt türkisches Leistungsrecht. Die dortigen Zuzahlungen gelten und können höher sein als in Deutschland.

Wie bin ich als Rentner in der Türkei krankenversichert?+

Rentner mit Wohnsitz in der Türkei und ihre Angehörigen erhalten Sachleistungen über die SGK. Die Pflegeversicherung ist nicht erfasst.

Wird das Sozialversicherungsabkommen 2026 gekündigt?+

Nein. Es gibt keine bekannten Pläne zur Kündigung oder Änderung des Abkommens; die geplante Reform betrifft die Mitversicherung von Ehepartnern in Deutschland.