Familie · 7 Min. Lesezeit

Kindergeld für Kinder in der Türkei: Anspruch, Höhe und Unterlagen

Sie arbeiten in Deutschland, Ihr Kind lebt in der Türkei? Über das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen kann auch für dieses Kind Kindergeld gezahlt werden – allerdings in ganz anderer Höhe als für Kinder in Deutschland. Wir fassen das aktuelle Merkblatt der Familienkasse für türkische Staatsangehörige zusammen.

Ahmet Taşer, Vereidigter Übersetzer Deutsch–Türkisch · Veröffentlicht:

Kurze Antwort

Türkische Staatsangehörige erhalten für Kinder in der Türkei Kindergeld, wenn sie in Deutschland Arbeitnehmer im Sinne des Abkommens sind – also arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld beziehen. Die Beträge sind festgelegt: 5,11 € für das erste, 12,78 € für das zweite, je 30,68 € für das dritte und vierte und je 35,79 € für jedes weitere Kind. Berücksichtigt werden Kinder bis 18. Die Familienstandsbescheinigung KG 53 stellt die türkische SGK aus.

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Kindergeld für Kinder in der Türkei

Viele Familien fragen, ob es Kindergeld auch für Kinder gibt, die in der Türkei leben. Die Antwort lautet ja – aber die Beträge sind deutlich niedriger als das Kindergeld für Kinder in Deutschland. Der Grund: Für Kinder in der Türkei richtet sich der Anspruch nicht nach dem Einkommensteuergesetz, sondern nach dem Sozialversicherungsabkommen zwischen beiden Ländern. Die folgenden Angaben stammen aus dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über Kindergeld für türkische Staatsangehörige (Stand Juli 2026).

Wer hat Anspruch?

Laut Merkblatt können türkische Staatsangehörige, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, Kindergeld auf drei Wegen erhalten: nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen, nach dem Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrats EWG–Türkei oder nach dem Vorläufigen Europäischen Abkommen. Lebt das Kind in der Türkei, ist das Abkommen maßgeblich.

Voraussetzung: Arbeitnehmer im Sinne des Abkommens

Kinder mit Wohnsitz in der Türkei werden nur berücksichtigt, wenn Sie Arbeitnehmer im Sinne des Abkommens sind. Der Anspruch besteht für die Monate, in denen Sie in Deutschland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Wer noch als Arbeitnehmer gilt

Auch wer im Anschluss an eine Beschäftigung bestimmte Leistungen bezieht, gilt als Arbeitnehmer im Sinne des Abkommens.

Welche Leistungen zählen?
  • —Arbeitslosengeld
  • —Krankengeld
  • —Elterngeld
  • —Mutterschaftsgeld

Wie hoch ist das Kindergeld für Kinder in der Türkei?

Für Kinder in der Türkei und für Kinder, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, gelten dieselben monatlichen Beträge:

KindMonatlicher Betrag
1. Kind5,11 €
2. Kind12,78 €
3. und 4. Kindje 30,68 €
jedes weitere Kindje 35,79 €

Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alter der Kinder; gezählt werden nur Kinder, für die tatsächlich ein Anspruch besteht. Mit dem regulären Kindergeld für Kinder in Deutschland haben diese Beträge nichts zu tun.

Welche Kinder zählen?

  • —eigene und adoptierte Kinder
  • —Stiefkinder nur, wenn sie schon vor Ihrer Arbeitsaufnahme in Deutschland in Ihrem Haushalt im Ausland lebten
  • —Enkel und Pflegekinder nur, wenn sie in Ihren Haushalt in Deutschland aufgenommen wurden

Berücksichtigt werden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für ältere Kinder gelten zusätzliche Voraussetzungen, die im allgemeinen Merkblatt Kindergeld beschrieben sind.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Aus der Türkei

Verlangt wird ein amtlicher Nachweis, dass die Kinder existieren und wo sie wohnen. Für Kinder im Heimatland ist außerdem die Familienstandsbescheinigung (KG 53) nötig.

Wer stellt die KG 53 aus?

Laut Merkblatt stellt die KG 53 die Zweigstelle der türkischen Sozialversicherungsanstalt (SGK) aus, die für den Ort zuständig ist, an dem Ihr Personenstandsregister geführt wird – nicht das Standesamt (Nüfus Müdürlüğü).

Aus Deutschland

  • —Nachweis Ihres gültigen Aufenthaltstitels (z. B. Kopie des Passes)
  • —bei Beschäftigung das Formular KG 54, das Ihr Arbeitgeber ausfüllt (Bestätigung der Beschäftigung und der Beitragszahlung zur Bundesagentur für Arbeit)
  • —bei Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld eine Bescheinigung der zuständigen Stelle

Der Antrag

Beantragt wird mit dem Formular KG 1, der „Anlage Kind“ und der „Anlage Ausland“ (KG 51). Laut Merkblatt schicken türkische Staatsangehörige den Antrag an die Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg. Für die türkischen Unterlagen müssen Sie nicht in die Türkei reisen; sie lassen sich auch über einen Bevollmächtigten beschaffen.

Als Nachweis, dass die Kinder existieren, dient meist der Nüfus kayıt örneği. Wie Sie ihn von Deutschland aus bekommen, steht im Ratgeber Nüfus kayıt örneği aus Deutschland. Ändern sich nach dem Antrag Wohnort oder Schule des Kindes oder Ihre Beschäftigung, müssen Sie das der Familienkasse mitteilen; zu viel gezahltes Kindergeld kann sonst zurückgefordert werden.

Häufige Fehler

  • —Für Kinder in der Türkei das volle deutsche Kindergeld erwarten
  • —Die KG 53 beim Standesamt beantragen – zuständig ist die SGK-Zweigstelle
  • —Den Antrag ohne Arbeitgeberbestätigung (KG 54) einreichen
  • —Stiefkinder oder Enkel anmelden, ohne die besonderen Voraussetzungen zu prüfen
  • —Die Zusatzvoraussetzungen für Kinder über 18 übersehen

So helfen wir Ihnen dabei

Wir beschaffen die türkischen Nachweise für Ihre Kinder, ohne dass Sie anreisen müssen: Nüfus kayıt örneği, Wohnsitzbescheinigung oder Schulbescheinigung. Verlangt die Familienkasse eine Übersetzung, übersetzen beeidigte Übersetzer ins Deutsche. Beratung auf Deutsch, kostenlose Erstberatung.

Über den Anspruch entscheidet die Familienkasse; wir kümmern uns um Dokumente und Übersetzungen.

Beratung auf Deutsch · kostenlose Erstberatung

Häufige Fragen

Gibt es Kindergeld für Kinder, die in der Türkei leben?+

Ja, wenn Sie in Deutschland Arbeitnehmer im Sinne des deutsch-türkischen Abkommens sind. Die Beträge sind im Abkommen festgelegt und deutlich niedriger als in Deutschland.

Wie viel Kindergeld gibt es für ein Kind in der Türkei?+

5,11 € für das erste, 12,78 € für das zweite, je 30,68 € für das dritte und vierte und je 35,79 € für jedes weitere Kind im Monat.

Wo bekomme ich die Familienstandsbescheinigung KG 53?+

Bei der SGK-Zweigstelle, die für den Ort Ihres türkischen Personenstandsregisters zuständig ist.

Bis zu welchem Alter zählt das Kind?+

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für ältere Kinder gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Verliere ich den Anspruch, wenn ich arbeitslos werde?+

Wer Arbeitslosengeld bezieht, gilt weiter als Arbeitnehmer im Sinne des Abkommens; der Anspruch kann für diese Zeit bestehen bleiben.

Wohin schicke ich den Antrag?+

Laut Merkblatt an die Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg.

Gelten die Regeln auch für deutsche Staatsangehörige?+

Dieser Ratgeber beruht auf dem Merkblatt für türkische Staatsangehörige. Für deutsche Staatsangehörige und Doppelstaatler können andere Regeln gelten; fragen Sie die Familienkasse.