Rente · 8 Min. Lesezeit

Deutsche Rente in der Türkei beziehen: Rentenalter, Antrag und Lebensbescheinigung

Sie möchten Ihren Ruhestand in der Türkei verbringen? Hier finden Sie das Rentenalter nach Jahrgang, die Regeln für die Auszahlung in die Türkei und alles, was die Deutsche Rentenversicherung vor und nach dem Umzug von Ihnen braucht.

Ahmet Taşer, Vereidigter Übersetzer Deutsch–Türkisch · Veröffentlicht:

Kurze Antwort

Die Regelaltersgrenze liegt für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren, für die Jahrgänge 1958 bis 1963 zwischen 66 Jahren und 66 Jahren und 10 Monaten. Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) ab Jahrgang 1964 gehen mit 65 abschlagsfrei. Die deutsche Rente wird in der Türkei in gleicher Höhe gezahlt. Türkische Versicherte weisen ihr Geburtsdatum mit einem Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister nach, nicht mit Pass oder Ausweis.

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Deutsche Rente in der Türkei beziehen

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner wandern in die Türkei aus oder verbringen dort den größten Teil des Jahres. Dabei stellen sich zwei Fragen: Ab wann gibt es die Rente, und was ändert sich beim Umzug? Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen sorgt dafür, dass Ihre Rente auch in der Türkei ankommt. Die folgenden Angaben beruhen auf den aktuellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei.

Ab wann gibt es die Rente?

Nach Angaben der DRV lag die Regelaltersgrenze bis Ende 2011 bei 65 Jahren. Seit 2012 steigt sie schrittweise und erreicht für Versicherte ab Jahrgang 1964 67 Jahre. Die Stufen für die Übergangsjahrgänge stehen in §§ 235 und 236b SGB VI:

JahrgangRegelaltersgrenzeBesonders langjährig Versicherte (45 Jahre)
19586664
195966 + 2 Monate64 + 2 Monate
196066 + 4 Monate64 + 4 Monate
196166 + 6 Monate64 + 6 Monate
196266 + 8 Monate64 + 8 Monate
196366 + 10 Monate64 + 10 Monate
ab 19646765

Besonders langjährig Versicherte

Wer mindestens 45 Jahre versichert ist, kann seit dem 1. Juli 2014 früher und ohne Abschläge in Rente gehen. Auch diese Grenze steigt seit Jahrgang 1953 und liegt ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren.

Langjährig Versicherte

Mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist eine Rente ab 63 möglich – allerdings mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze.

Schwerbehinderte Menschen

Für schwerbehinderte Menschen liegt die abschlagsfreie Altersgrenze ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren; früher geht es mit Abschlägen.

Die Rente in der Türkei

Auszahlung in gleicher Höhe

Laut DRV werden deutsche Renten grundsätzlich in gleicher Höhe gezahlt, egal ob Sie in Deutschland oder in der Türkei wohnen. Grundlage ist das Sozialversicherungsabkommen. Nur wenn Sie zusätzlich Beitragszeiten in einem Drittstaat haben, kann sich die Rente vermindern.

Antrag aus der Türkei

Wohnen Sie bereits in der Türkei, nehmen die Zweigstellen des türkischen Versicherungsträgers SGK Ihren Antrag entgegen. Haben Sie Zeiten in beiden Ländern, gilt ein Antrag in einem Land zugleich als Antrag im anderen. Ausnahmsweise kann auch ein in Deutschland notariell Bevollmächtigter den Antrag stellen.

Vor dem Umzug

Die DRV rät, den Rentenversicherungsträger vor dem Umzug zu informieren, die neue Anschrift in der Türkei und die Identifikationsnummer anzugeben und sich vorher beraten zu lassen. Für die Türkei finden regelmäßig internationale Beratungstage statt, bei denen auch Fachleute der türkischen Seite vor Ort sind.

Lebensbescheinigung

Wer im Ausland lebt, schickt einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung – sie kommt mit der Rentenanpassungsmitteilung. Die deutschen Vertretungen in der Türkei empfehlen das digitale Verfahren; das Papierformular ist weiter möglich.

Wer bestätigt die Lebensbescheinigung?

Bestätigen können örtliche Stellen am Wohnort, etwa Polizei, Stadtverwaltung, Krankenkasse oder Geldinstitut. Bei einer deutschen Auslandsvertretung ist ein Termin nötig, und Sie erscheinen persönlich mit gültigem Lichtbildausweis. Für gesetzliche Renten ist die Bestätigung gebührenfrei.

Türkische Unterlagen

Nachweis des Geburtsdatums

Türkische Versicherte weisen ihr Geburtsdatum mit einem Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister nach – in der Praxis dem Nüfus kayıt örneği.

Warum reicht der Pass nicht?

Die DRV stellt klar: Mit einem türkischen Pass oder Personalausweis können Sie Ihr Geburtsdatum nicht nachweisen. Maßgeblich ist der Eintrag im Register, nicht das Datum im Ausweisdokument.

Heirat und Todesfall

Für Witwen- und Waisenrenten werden Heirats- und Sterbeurkunden gebraucht. Für Ereignisse in der Türkei gibt es die mehrsprachige Heiratsurkunde (Formül B) und die Sterbeurkunde (Formül C).

Versicherungszeiten in der Türkei

Durch das Abkommen werden deutsche und türkische Versicherungszeiten bei der Prüfung der Wartezeit zusammengerechnet. Türkische Beitragszahlungen müssen Sie angeben; die deutsche Rente wird dadurch laut DRV nicht gemindert. Wie Sie zusätzlich eine türkische Rente aufbauen, lesen Sie im Ratgeber zur Auslandsborçlanma.

Häufige Fehler

  • —Mit 65 als Rentenalter für alle rechnen – je nach Jahrgang sind es bis zu 67 Jahre
  • —Bei der Rente mit 63 den dauerhaften Abschlag übersehen
  • —Das Geburtsdatum mit türkischem Pass oder Ausweis nachweisen wollen
  • —Vor dem Umzug Anschrift und Identifikationsnummer nicht an die DRV melden
  • —Die jährliche Lebensbescheinigung zu spät zurückschicken
  • —Türkische Beitragszeiten gegenüber der DRV verschweigen

So helfen wir Ihnen dabei

Wir beschaffen die türkischen Unterlagen für Ihren Rentenantrag, ohne dass Sie in die Türkei reisen müssen: Nüfus kayıt örneği sowie die mehrsprachigen Formüle A, B und C. Bei Bedarf übersetzen beeidigte Übersetzer die Dokumente ins Deutsche und wir veranlassen die Apostille. Beratung auf Deutsch, kostenlose Erstberatung.

Auch türkische SGK-Nachweise über Ihre Versicherungszeiten übersetzen wir ins Deutsche. Über Rentenhöhe und Anspruch entscheidet die DRV; wir kümmern uns um Dokumente und Übersetzungen.

Beratung auf Deutsch · kostenlose Erstberatung

Häufige Fragen

Wann kann ich in Deutschland in Rente gehen?+

Ab Jahrgang 1964 mit 67 Jahren, die Jahrgänge 1958 bis 1963 zwischen 66 und 66 Jahren und 10 Monaten. Mit 45 Versicherungsjahren ist es ab Jahrgang 1964 mit 65 abschlagsfrei möglich.

Wird meine Rente in der Türkei gekürzt?+

Nein. Laut DRV wird die deutsche Rente in der Türkei grundsätzlich in gleicher Höhe gezahlt wie in Deutschland.

Wo stelle ich den Rentenantrag, wenn ich in der Türkei wohne?+

Bei einer Zweigstelle der türkischen SGK. Bei Zeiten in beiden Ländern gilt der Antrag auch im anderen Land.

Wer bestätigt die Lebensbescheinigung in der Türkei?+

Örtliche Stellen wie Polizei, Stadtverwaltung, Krankenkasse oder Bank – oder nach Termin eine deutsche Auslandsvertretung. Alternativ gibt es das digitale Verfahren.

Reicht mein türkischer Pass als Nachweis des Geburtsdatums?+

Nein. Die DRV verlangt einen Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister, also den Nüfus kayıt örneği.

Kann ich als Rentner in die Türkei auswandern und weiter versichert sein?+

Rentner mit Wohnsitz in der Türkei erhalten Leistungen der türkischen Krankenversicherung über das Abkommen. Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zur Familienversicherung Türkei.