Für Kunden in Deutschland
Deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen lassen – Übersetzung und Verfahren aus einer Hand
Eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung gilt in der Türkei erst, wenn sie dort eingetragen oder gerichtlich anerkannt ist. Bis dahin gelten Sie im türkischen Personenstandsregister weiterhin als verheiratet. Wir übersetzen Ihr Scheidungsurteil in Istanbul beeidigt ins Türkische, bereiten die Unterlagen vor und begleiten die Eintragung oder das Anerkennungsverfahren vor dem türkischen Gericht – auf Deutsch beraten.
Zwei Wege zur Anerkennung in der Türkei
Stellen beide früheren Ehegatten den Antrag gemeinsam, kann das rechtskräftige Scheidungsurteil ohne Gerichtsverfahren beim türkischen Konsulat oder Standesamt (Nüfus) eingetragen werden. Ist das nicht möglich, wird die Scheidung in einem Anerkennungsverfahren (tanıma davası) vor dem türkischen Familiengericht anerkannt. Wir klären mit Ihnen, welcher Weg für Sie gilt.
- Gemeinsamer Antrag: Eintragung über Konsulat oder Standesamt
- Einseitig: Anerkennungsverfahren vor dem Familiengericht
- Beeidigte Übersetzung & Notarbeglaubigung
- Einreichung und Verfolgung in der Türkei
Typische Dokumente
- Scheidungsurteil (Ausfertigung)
- Rechtskraftvermerk
- Apostille zum Urteil
- Reisepass / Personalausweis (Kopie)
- Vollmacht – beim türkischen Konsulat
- Ggf. Urteil zu Sorgerecht & Unterhalt
So läuft es ab
Unterlagen senden
Schicken Sie uns per WhatsApp oder E-Mail einen Scan Ihres Scheidungsurteils. Wir prüfen kostenlos, welcher Weg infrage kommt und was noch fehlt.
Apostille & Vollmacht
Das Urteil braucht einen Rechtskraftvermerk und eine Apostille in Deutschland. Für das Verfahren in der Türkei erteilen Sie eine Vollmacht beim türkischen Konsulat – wir sagen Ihnen genau, wie.
Übersetzung & Notar
Ein vereidigter Übersetzer übersetzt Urteil, Rechtskraftvermerk und Apostille ins Türkische; die Übersetzung wird notariell beglaubigt.
Eintragung oder Gericht
Wir reichen die Unterlagen beim Standesamt bzw. Konsulat oder beim türkischen Familiengericht ein und verfolgen das Verfahren bis zur Eintragung im Personenstandsregister.
Häufige Fragen
Gilt meine deutsche Scheidung automatisch in der Türkei?+
Nein. Solange sie nicht eingetragen oder anerkannt ist, sind Sie im türkischen Register weiterhin verheiratet. Das kann bei einer neuen Ehe, beim Erbe oder bei Immobilien in der Türkei zu Problemen führen.
Muss ich dafür in die Türkei reisen?+
Nein. Mit einer Vollmacht, die Sie beim türkischen Konsulat in Deutschland erteilen, können die Schritte in der Türkei ohne Ihre Anwesenheit erledigt werden.
Was ist, wenn mein Ex-Partner nicht mitwirkt?+
Dann ist eine gemeinsame Eintragung nicht möglich, und die Scheidung wird in einem Anerkennungsverfahren vor dem türkischen Familiengericht anerkannt. Ihr früherer Ehepartner wird dabei beteiligt; seine Zustimmung ist nicht erforderlich.
Kostenlose Erstberatung – auf Deutsch
Senden Sie uns ein Foto oder einen Scan Ihres Dokuments und sagen Sie uns, wofür Sie es brauchen. Wir sagen Ihnen kostenlos, welche Schritte nötig sind.
Telefon: +90 536 089 76 94
WhatsApp: +90 533 352 98 67
E-Mail: info@istanbultranslate.com
Adresse:
Kartaltepe Mahallesi Süvari Caddesi No:6 B1 Blok No:79, Metropark Sefaköy, 34290 Küçükçekmece / İstanbul