Steuern · 7 Min. Lesezeit
Unterhaltserklärung für Angehörige in der Türkei: Formular, Nachweise und Höchstbetrag
Sie arbeiten in Deutschland und unterstützen Ihre Eltern in der Türkei regelmäßig mit Geld? Diese Zahlungen können unter Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer abgezogen werden. Dafür verlangt das Finanzamt für jede unterstützte Person eine Unterhaltserklärung. Wir zeigen, wie das Formular ausgefüllt wird und welche türkischen Nachweise nötig sind.
Ahmet Taşer, Vereidigter Übersetzer Deutsch–Türkisch · Veröffentlicht:
Kurze Antwort
Nach § 33a Abs. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen – etwa Eltern, Großeltern oder Ehegatten – 2026 bis zu 12.348 € pro Person und Jahr abziehbar. Eigene Einkünfte der unterstützten Person über 624 € mindern den Betrag; bei Personen im Ausland kann er zusätzlich nach der Ländergruppe gekürzt werden. Für jede Person ist eine eigene Unterhaltserklärung nötig; die persönlichen Angaben bestätigt die örtliche Behörde in der Türkei – meist der Muhtar – mit Stempel und Unterschrift. Zahlungen belegen Sie mit leicht nachprüfbaren Nachweisen wie Überweisungen.
Zuletzt aktualisiert:
Viele, die ihre Familie in der Türkei unterstützen, wissen nicht, dass dies steuerlich wirken kann – oder scheitern an einer unvollständigen Unterhaltserklärung. Bei Angehörigen im Ausland prüft das Finanzamt Bedürftigkeit und Zahlungen besonders genau. Dieser Ratgeber beruht auf § 33a EStG, dem amtlichen Vordruck der Unterhaltserklärung und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Für wen ist Unterhalt abziehbar?
Begünstigt sind Personen, denen gegenüber Sie nach deutschem Recht gesetzlich unterhaltspflichtig sind: vor allem Ehegatten sowie Verwandte in gerader Linie – Eltern, Großeltern und Kinder, für die kein Kindergeld mehr gezahlt wird.
Wer nicht begünstigt ist
Geschwister, Onkel oder Tanten sind nach deutschem Recht nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt; Zahlungen an sie fallen nicht unter § 33a EStG.
Wie viel ist abziehbar?
| Punkt | Information für 2026 |
|---|---|
| Höchstbetrag pro Person | 12.348 € im Jahr |
| Eigene Einkünfte der unterstützten Person | Der Teil über 624 € im Jahr mindert den Höchstbetrag |
| Person im Ausland | Kürzung nach der Ländergruppeneinteilung des BMF möglich |
| Zeitraum | Nur für die Monate, in denen Unterhalt geleistet wurde |
Welche Kürzung für die Türkei gilt, entnehmen Sie der aktuellen Ländergruppeneinteilung oder klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
So füllen Sie die Unterhaltserklärung aus
Der amtliche Vordruck hat fünf Abschnitte und wird für jede unterstützte Person gesondert ausgefüllt. Neben der deutschen gibt es fremdsprachige Fassungen.
A. Persönliche Angaben
Name, Geburtsdatum und -ort, Wohnsitz, Verwandtschaftsverhältnis, Familienstand, Beruf und weitere Haushaltsmitglieder. Diese Angaben bestätigt die örtliche Behörde am Wohnort mit Stempel und Unterschrift; in der Türkei ist das in der Regel der Muhtar.
B. Wirtschaftliche Verhältnisse
Einnahmen aus Lohn, Rente, Landwirtschaft, Gewerbe, Vermietung oder Sozialleistungen werden in Landeswährung (TL) angegeben, ebenso Vermögen wie Grundbesitz und Bankguthaben.
Nachweise der Einkünfte
Der Vordruck verlangt Belege, etwa Rentenbescheid, Steuerbescheid oder eine Negativbescheinigung, wenn keine Leistungen bezogen werden. In der Türkei eignen sich dafür SGK-Bescheinigungen, Grundbuchangaben aus e-Devlet und der Versicherungsverlauf.
C. Sonstige Angaben
Seit wann, von wem und wie Unterhalt gezahlt wurde und wer sonst beiträgt. Bei Personen im erwerbsfähigen Alter wird gefragt, warum sie nicht arbeiten – nach der Rechtsprechung des BFH kann eine nicht genutzte Arbeitskraft den Abzug ausschließen.
D. Versicherung und E. Erläuterungen
Die unterstützte Person versichert die Richtigkeit mit ihrer Unterschrift. Ihre Angaben gelten als Angaben des Steuerpflichtigen; unrichtige Angaben können straf- und bußgeldrechtliche Folgen haben.
Wo und wann wird die Erklärung eingereicht?
Die Unterhaltserklärung ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung. Die Zahlungen tragen Sie in der „Anlage Unterhalt“ ein – für jede unterstützte Person eine eigene. Die vom Muhtar bestätigte Erklärung, Einkommensnachweise und Zahlungsbelege reichen Sie gemeinsam beim Finanzamt ein. Die Vorlage begründet keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung; das Finanzamt kann weitere Nachweise anfordern.
Wie belegen Sie die Zahlungen?
- —Überweisungsbelege der Bank: der sicherste Nachweis
- —Quittungen von Geldtransferdiensten
- —Barzahlungen werden nur eingeschränkt anerkannt; der BFH verlangt sichere und leicht nachprüfbare Beweismittel
Übersetzung
Amtssprache ist Deutsch; das Finanzamt kann für fremdsprachige Unterlagen eine Übersetzung verlangen (§ 87 AO).
Häufige Fehler
- —Unterhalt an Geschwister oder Onkel geltend machen – sie sind nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt
- —Die Erklärung ohne Bestätigung des Muhtar einreichen
- —Eine Erklärung für mehrere Personen ausfüllen
- —Bei erwerbsfähigen Angehörigen nicht erklären, warum sie nicht arbeiten
- —Bar zahlen und keine Belege aufbewahren
So helfen wir Ihnen dabei
Wir beschaffen die türkischen Nachweise für Ihre Angehörigen: Nüfus-Registerauszug als Verwandtschaftsnachweis, Wohnsitzbescheinigung, SGK-Renten- und Versicherungsangaben, Grundbuchangaben.
Verlangt das Finanzamt eine Übersetzung, übertragen beeidigte Übersetzer die Unterlagen und die türkischen Einträge im Formular ins Deutsche. Für die steuerliche Berechnung empfehlen wir eine Steuerberatung. Beratung auf Deutsch, kostenlose Erstberatung.
Beratung auf Deutsch · kostenlose Erstberatung
Häufige Fragen
Was ist eine Unterhaltserklärung?+
Ein amtlicher Vordruck, mit dem Sie dem Finanzamt Unterhaltszahlungen an eine Person im Ausland nachweisen, um sie als außergewöhnliche Belastung abzuziehen.
Kann ich Unterhalt an meine Eltern in der Türkei absetzen?+
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eltern sind gesetzlich unterhaltsberechtigt; Bedürftigkeit und Zahlungen müssen belegt werden.
Wie hoch ist der Höchstbetrag 2026?+
12.348 € pro Person und Jahr. Eigene Einkünfte der Person und die Ländergruppe können ihn mindern.
Wer bestätigt die Angaben in der Türkei?+
Die örtliche Behörde am Wohnort, in der Regel der Muhtar, mit Stempel und Unterschrift.
Kann ich Unterhalt an Geschwister absetzen?+
Nein. Geschwister sind nach deutschem Recht nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt.
Werden Barzahlungen anerkannt?+
Nur eingeschränkt. Überweisungen und andere leicht nachprüfbare Nachweise sind deutlich sicherer.
Brauche ich jedes Jahr eine neue Erklärung?+
Ja. Der Vordruck gilt für ein Kalenderjahr und wird für jede Person gesondert abgegeben.
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