Vollmacht · 6 Min. Lesezeit

Vollmacht für die Türkei: beim türkischen Konsulat oder beim deutschen Notar?

Um in der Türkei Urkunden zu beschaffen, eine Immobilie zu verkaufen oder ein Verfahren zu führen, müssen Sie nicht anreisen – Sie können eine Person in der Türkei bevollmächtigen. Von Deutschland aus gibt es dafür zwei Wege: das türkische Konsulat oder einen deutschen Notar. Hier vergleichen wir beide und zeigen typische Fehler.

Ahmet Taşer, Vereidigter Übersetzer Deutsch–Türkisch · Veröffentlicht: · Aktualisiert:

Kurze Antwort

Am einfachsten erteilen Sie eine Vollmacht für die Türkei beim türkischen Generalkonsulat in Deutschland; sie ist in der Türkei direkt verwendbar. Eine Vollmacht vom deutschen Notar ist ebenfalls möglich, braucht aber eine Apostille, eine beeidigte türkische Übersetzung und die notarielle Beglaubigung der Übersetzung in der Türkei. Welche Befugnisse hineingehören, hängt vom Vorhaben ab – fehlende Befugnisse sind der häufigste Fehler.

Zwei Wege: türkisches Konsulat oder deutscher Notar

WegVorteilWorauf achten?
Türkisches GeneralkonsulatAuf Türkisch erstellt, in der Türkei direkt verwendbarTermin und persönliche Vorsprache nötig
Deutscher NotarTermin oft leichter zu bekommenApostille, beeidigte türkische Übersetzung und Notarbeglaubigung in der Türkei nötig

Was brauche ich beim Konsulat?

  • —Gültiger türkischer Personalausweis oder Reisepass
  • —Name und türkische Identitätsnummer der bevollmächtigten Person
  • —Gegenstand der Vollmacht und gewünschte Befugnisse
  • —Bei Immobilien: Angaben zum Grundstück (Provinz, Bezirk, Flur, Parzelle) und die vom Konsulat verlangten Fotos

Die genauen Unterlagen können je nach Konsulat und Vorgang abweichen. Prüfen Sie die aktuelle Liste vor dem Termin auf der Website Ihres Generalkonsulats oder über e-Konsolosluk.

Welche Befugnisse gehören hinein?

Die Vollmacht begrenzt, was die bevollmächtigte Person tun darf. Soll eine Immobilie verkauft werden, müssen Verkauf, Unterschrift beim Grundbuchamt (Tapu), Empfang des Kaufpreises sowie Zahlung von Gebühren ausdrücklich genannt sein. Für Urkundenbeschaffung, Apostille und Übersetzung braucht es die entsprechenden Befugnisse. Für ein Gerichtsverfahren muss die Anwaltsvollmacht die verfahrensbezogenen Befugnisse enthalten.

Erteilen Sie keine weiteren Befugnisse als nötig. Eine Vollmacht können Sie später über das Konsulat oder einen Notar widerrufen.

Vollmacht vom deutschen Notar

Damit eine deutsche notarielle Vollmacht in der Türkei verwendet werden kann, braucht sie zuerst eine Apostille der zuständigen deutschen Stelle. Danach werden Vollmacht und Apostille beeidigt ins Türkische übersetzt, und die Übersetzung wird in der Türkei notariell beglaubigt. Übersetzung und Beglaubigung übernehmen wir in Istanbul; zunächst genügt ein Scan, und wir sagen Ihnen vorab, wann das Original nötig ist.

Nach der Vollmacht

Liegt die Vollmacht vor, erledigt Ihr Bevollmächtigter oder unser Team die Schritte in der Türkei – Urkundenbeschaffung, Apostille, Übersetzung und Versand nach Deutschland. Mehr dazu auf unserer Seite Beeidigte Übersetzung für die Türkei.

Senden Sie uns Ihr Dokument – wir klären den Weg

Schicken Sie ein Foto oder einen Scan per WhatsApp und sagen Sie uns, wofür Sie es brauchen. Beratung auf Deutsch, kostenlose Erstberatung – ohne Anreise in die Türkei.

Häufige Fragen

Ist eine Vollmacht vom türkischen Konsulat in der Türkei gültig?+

Ja. Vollmachten der türkischen Konsulate sind in der Türkei direkt verwendbar; eine Apostille oder Übersetzung ist nicht nötig.

Kann ich die Vollmacht bei einem deutschen Notar erteilen?+

Ja. Für die Verwendung in der Türkei braucht sie dann eine Apostille, eine beeidigte türkische Übersetzung und die notarielle Beglaubigung der Übersetzung in der Türkei.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?+

Ja – mit einer Widerrufserklärung über das Konsulat oder einen Notar.